Die Äskulapnatter im Rheingau-Taunus und Wiesbaden

Über die größte Schlange in Deutschland mit dem bedeutendsten Vorkommen im Rheingau und Wiesbaden wurde sicher schon einiges geschrieben. So z. B. Einzelbeobachtungen durch Mitglieder des Nassauischen Vereins für Naturkunde in den 50er Jahren, durch Peter Heimes, der die Verbreitung der Äskulapnatter ca. 1986 untersuchte und in jüngster Zeit durch Mitarbeiter der Naturschutz-Arbeitsgruppe und des Naturschutzhaus e.V.

Der Naturschutzhaus e.V. übernahmen unter anderem auch die Pflege der Bereiche „Möhrhölzchen bei Kiedrich“ und „Sommerberg bei Frauenstein“. Ebenfalls federführend war der Naturschutzhaus e.V. bei der kreisweiten (einschließlich Wiesbaden) Kartierung der Amphibien und Reptilien und koordinierte mit Ortsgruppen des BUND, NABU, BVNH, Privatpersonen, Förstern und Studenten der FH Wiesbaden / Geisenheim die gesamte Maßnahme.

Die Auswertung der zusammengetragenen Daten wurde von dem Diplombiologen Malte Fuhrmann vorgenommen – die Stiftung Hessischer Naturschutz unterstützte die Auswertung mit finanziellen Mitteln.

Schon während der Kartierung 1998 bis 1999 wurden verschiedene Schutzprojekte und kleinere Maßnahmen durchgeführt bzw. betreut.

Einige werden nachfolgend vorgestellt und erläutert.

Projekt Sommerberg
Kloster Eberbach
Egertsmühle
Schlangenbad
Eltville / Rausch
Schriftverkehr: Brief an die Gemeinden


Projekt Sommerberg bei Frauenstein

Dieses Projekt ist folgend relativ ausführlich dargestellt. Die jährliche Pflege eines Teilbereiches wird von der Naturschutz-Arbeitsgruppe bzw. vom Naturschutzhaus e.V. gewährleistet. An dieser Stelle sollte auch die damals sehr schnelle Ausweisung als NSG durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt nicht unerwähnt bleiben. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wiesbaden wurden rund um den wanderbaren Sommerberg an exponierten Punkten (z. B. Wegekreuzungen) Texthinweise zur Äskulapnatter angebracht, was sicherlich zur Aufklärung und Sympathiewerbung beitrug.

Erfassung von schutzwürdigen Lebensräumen

Seit 1976 widmen sich Naturschützer in Wiesbaden verstärkt der Erfassung von schutzwürdigen Biotopen und Biotopstrukturen. So wurden vorerst sehr viele Flächen auf naturschutzrelevante Aspekte in Augenschein genommen. Sehr häufig konnte eine erste Bewertung aufgrund einiger Indikatoren vorgenommen werden. In den Waldwiesenbereichen waren dies häufig seltene Pflanzenarten, wie z. B. Orchideen-Vorkommen, die über die Qualität der vorhandenen Wiesentypen Aufschluss gaben. In anderen Bereichen waren es die dort vorkommenden Vogel-, Amphibien- und Reptilien-Arten, die eine große Abgrenzung schutzwürdiger Gebiet zuließen.

eine große Äskulapnatter

Im Jahre 1982 fiel auch der Sommerberg bei Frauenstein ins Auge, allerdings wurde eine Bestandserfassung der vorkommenden Arten in den Jahren 1983 und 1984 unter floristischen Aspekten durchgeführt, da hier das Hauptgewicht vermutet wurde. Man staunte nicht schlecht, als man bei der Bestandserfassung über eine ca. 1,80 m lange Schlange stolperte, die sich recht träge und ohne „Feindbild“-Ängste oder „Gezische“ in einer Mauer verkroch. Eine Bestimmung des Tieres ergab, dass es sich um die hochgradig gefährdete Äskulapnatter handelte.

Ursachen der Gefährdung

Wesentlich vorsichtiger war man bei weiteren Begehungen des Geländes. Hierbei konnten bei Überprüfungen bis zu sieben Äskulapnattern beobachtet werden, die im Bereich der Mauer ihr Sonnenbad nahmen. In den folgenden Jahren ging aber leider die Zahl der beobachteten Tiere auf zwei bis drei Exemplare zurück. Die Ursachen sind sehr vielschichtig:

Es wurden mehrmals Personen gesichtet, die sich angeblich Schlangen für ihre Terrarien fangen.

Es bestand bzw. besteht die Möglichkeit, dass Kompost- oder Misthaufen in nächster Nähe entweder komplett entfernt oder während der Eireife abgetragen oder umgeschichtet wurden. Um der Möglichkeit fehlender Ei-Ablageplätze zu begegnen, wurde mit dem Forstamt Chausseehaus per Ortstermin die Anlage eines Misthaufens in Erwägung gezogen und letztendlich vom Forstamt veranlasst und durchgeführt.

Der gesamte südwest-exponierte Hang des Sommerbergs unterhalb des Schlosses unterliegt der natürlichen Sukzession in Form des Gehölzaufwuchses. Dominant waren hier die Heckenrosen, der Schwarzdorn, der Besenginster und die Brombeere, auch war der Mauerbereich stark bewachsen. Um hier eine beeinflussbare Verschlechterung der Biotopstruktur zu verhindern, entschloss man sich zu Pflegemaßnahmen, die noch im folgenden eingehender beschrieben werden.

Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem Forstamt Chausseehaus und der Unteren Naturschutzbehörde konnten hier sehr schnell und zügig Maßnahmen – vorerst durch ehrenamtliche Naturschützer – durchgeführt werden. Auch das Gutachten von Dr. Michael Geisthardt lässt keinen Zweifel an der Schutzwürdigkeit des Gebiets offen, und so konnte eine Sicherung als Naturschutzgebiet (NSG) innerhalb kürzester Zeit bewirkt werden.

Pflegemaßnahmen

Durch die Begehung des Sommerbergs über mehrere Jahre hinweg konnte eine immer stärkere Verbuschung des Geländes festgestellt werden. Im Jahr 1988 entschloss man sich zu Naturschutz-Pflegemaßnahmen. Ein Besuch beim Grafen zu Meran und Hatzfeld hatte zur Folge, dass neben der damals notwendigen Offenhaltung von Teilen des oberen Rechtebachtales auch einer Pflege des Hangbereichs durch den oben genannten Eigentümer zugestimmt wurde.

Die Situation stellt sich während unserer Bearbeitung folgendermaßen dar: Der Hang wurde mit Kühen und Pferden zumindest in den Jahren 1982 – 1986 extensiv beweidet. Aufgrund der allgemeinen Gewohnheiten der Tiere wurden verschiedene Bereiche gut abgegrast, während in Randzonen allmählich die Sukzession in Form der Heckenrose, der Brombeere, des Ginsters und des Schwarzdorns aufkam. Die in Gebüschstrukturen eingebetteten Wiesenbereiche waren mit mehr oder weniger breiten Trampelpfaden verbunden. An dem Weg neben der Mauer in halber Hanghöhe wurden regelmäßige Entbuschungen vorgenommen. Die Beweidung wurde ca. 1988 – in dem ab der Mauer hangabwärts liegenden Bereich – eingestellt.

Innerhalb von zwei Jahren stellte sich eine starke Sukzession unter anderem auch an der Mauer ein. Diese wurde von der Mauerkrone her meist mit Brombeere überwachsen. Der Mauerfuß wurde zu diesem Zeitpunkt bis zu einer Höhe von ca. 50 – 60 cm durch herabgerutschtes Substrat bedeckt. Dies begünstigt sehr stark die Sukzession auch vom Mauerfuß her. Die Naturschutz-Arbeitsgruppe entschloss sich – soweit personell möglich – einmal jährlich eine Pflegemaßnahme durchzuführen. So wurden die noch sichtbaren Trampelpfade entbuscht und erweitert, um die Verbindung der Wiesenflächen zu gewährleisten. Unterstützt wurden diese Bemühungen auch durch die Carl-von-Ossietzky-Schule. Die Projektwoche, die der Klassenlehrer Herr Tschuk auf Anregung seines damaligen Schülers Johannes Geisthardt initiierte und durchführte, befasste sich mit diesem Gebiet. Ein großer Teilbereich konnte durch die Mitarbeit der Schüler entbuscht und erhaltenswerte Einzelbäume wieder freigestellt werden. Im Bereich der Mauer wurde in kleinen Teilbereichen das, von oben abgerutschte Substrat am Mauerfuß vorerst mit Hacken in 2 – 3 m langen Abschnitten entfernt.

Diese Maßnahmen wurde durch das Forstamt Chausseehaus zu einem späteren Zeitpunkt und sicherlich effektiver mit einem Kleinbagger durchgeführt. Hierbei wurde darauf geachtet, dass nur in Teilbereichen und nicht in einer einzigen Aktion der Mauerfuß freigelegt wurde. Denn mangels Bewuchs wäre für die Äskulapnatter 1 – 2 Jahre lang kaum noch Deckung vorhanden gewesen. Die Mauerkronen wurden und werden jetzt regelmäßig frei geschnitten. Um ein starke Beschattung und Beschädigung der Mauer zu verhindern, wurden auch diverse Bäume entfernt. Auch hier unterstützte das zuständige Forstamt, indem der damalige stellvertretende Leiter Herr Müller während der Pflegemaßnahme das Fällen und Zerkleinern der Bäume vornahm. Die Pflege der Mauer und kleinerer Teilbereiche soll auch in Zukunft jährlich durchgeführt werden, um die Population der Äskulapnatter zu erhalten.

Ein beruhigendes Gefühl liegt allerdings auch im Wissen, dass bei der Umsetzung von Erkenntnissen oder Notwendigkeiten zugunsten des Naturschutzes das zuständige Forstamt schnell und unbürokratisch reagiert und agiert. Wenn die derzeit praktizierte Symbiose zwischen dem ehrenamtlichen und behördlichen Naturschutz im Bereich des Staatlichen Forstamtes Chausseehaus generell „standardmäßig“ üblich wäre, könnten im Arten- und Biotopschutz wesentlich bessere Erfolge erzielt werden, als dies häufig der Fall ist.


Kloster Eberbach

Zum Bereich des Klosters Eberbach wurden die beigefügten Grundsätze mit der Verwaltung, Herrn Ringsdorf besprochen, für gut und durchführbar befunden und festgesetzt. Weiterhin wurde gestattet, in einem Teilbereich in der Nähe des Kompostplatzes kleinere Strukturelemente (unter anderem Holzstapel mit Eternit-Abdeckung) herzurichten. Dies ist mittlerweile im Winter 99 geschehen. Als besonders positiv ist die uneingeschränkte Kooperation seitens Herrn Ringsdorf und seiner Angestellten im Gartenbereich ohne die sonst üblichen bürokratischen Gepflogenheiten und Hürden hervorzuheben. Bei einer vergleichbaren Vorgehensweise auch in anderen Bereichen könnte im Biotop- und Artenschutz erheblich schneller die gewünschte Effektivität zu erreichen sein.

Grundkonzept zur Erhaltung der Äskulapnatter (Zamensis longissima, ehem. Elaphe longissima) im Bereich Kloster Eberbach/Rheingau

(von Alexander Böhm und Richard Abt, Naturschutzhaus e.V., 1998)

Hintergrund

Das Kloster Eberbach unterliegt einer sehr starken touristischen Nutzung, die in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat (Neueröffnung des Hotels im Kloster, vermehrte Aktivitäten des Rheingauer Musikfestivals etc.). Diese Nutzung erstreckt sich jedoch nur auf bestimmte Bereiche des Klostergeländes, während in den „Restzonen“ verhältnismäßig gute Biotopstrukturen vorhanden sind, die auch nur extensiv bearbeitet werden. Diese „Restzonen“ sind es nun, die für bestimmte Tierarten absolut unverzichtbar und zwingend notwendig sind – so auch für die Äskulapnatter.

Während bei den meisten Artenschutzbemühungen zum Teil sehr aufwendige Maßnahmen notwendig sind, ist unseres Erachtens im Falle des Klosters Eberbach gemäß dem Motto: „Schutz durch Passivität“ wesentlich mehr zu bewirken.

eine Äskulapnatter klettert im Busch

Im folgenden werden wir mit Hilfe eines Lageplans des Klosters versuchen, die für unsere Artenschutzbemühung-en relevanten Gebiete aufzuzeigen und gleichzeitig darzulegen, wie mit den benannten Flächen verfahren werden soll.

Sämtliche von uns gemachten Vorschläge tangieren in keiner Weise die touristische Nutzung des Klosters und erfordern lediglich geringe Zugeständnisse der Klosterverwaltung in Bezug auf die praktische Handhabung bzw. Realisierung.

An dieser Stelle möchten wir uns für die freundliche und großzügige Unterstützung, zu jeder Zeit und ohne vorherige Anmeldung im Klosterbereich die Äskulapnatter zu beobachten, um weitere Maßnahmen einleiten zu können, bei Herrn Ringdorf bedanken.

Von unserer Seite wurde der Klosterverwaltung Ausstellungsmaterial über die Äskulapnatter zur Verfügung gestellt, die auch im Eingangsbereich gut sichtbar angebracht wurde.

Vorschläge und Maßnahmen

Im folgenden wollen wir nun unsere Vorschläge und die daraus resultierenden Maßnahmen vorstellen:

  1. Der Bereich „Brandschutzweiher“ vor dem Kloster sollte – wie auch in der Vergangenheit – weiterhin für den Publikumsverkehr gesperrt werden.
  2. Das „Holzlager“ mit Eternitabdeckung im Bereich des Brandschutzweihers ist ein bewährter Aufwärmplatz für Äskulap- und Ringelnatter und sollte nie gänzlich abgeräumt werden. Wichtig ist es, dass mindestens ein Holzstapel mit Abdeckung erhalten bleibt.
  3. Die im Bereich des Brandschutzweihers neu entstandene Gabionen-Abstützung sollte generell auch von Beschattung durch Sträucher oder ähnliches freigehalten und auf keinen Fall bepflanzt werden.
  4. Die wirtschaftlich genutzten Komposthaufen im Bereich der Klostergärtnerei dürfen nur im Zeitraum Oktober bis max. März umgeschichtet werden. Nur so können die bereits vorgefundenen Gelege der Äskulap- und Ringelnatter geschützt werden.
  5. Der Bereich hinter diesem Komposthaufen entlang der Klostermauer sollte für die Schlangen reserviert werden. Ergänzend ließen sich noch Sonnenplätze herrichten, die zum Beispiel von der Naturschutz-Arbeitsgruppe gestaltet werden könnten. Dies ist durch Anlage eines Holzstapels mit Eternitabdeckung und Sägemehlhaufen im Winter 1999 geschehen.
  6. Die Wiesenflächen zwischen Orangerie und Klostermauer sollte ebenfalls nur im Zeitraum Oktober bis Mitte März gemäht werden. Das Mähen sollte auch nur ab der Mittagszeit erfolgen, da sich dann die Schlangen in der Regel auf der Jagd befinden und nicht zum Auftanken in der Wiese liegen. Weiterhin sollte diese Fläche nicht dem Publikumsverkehr geöffnet werden. Die hier angelegten Grünschnitt-Ecken sollten nach Möglichkeit überhaupt nicht umgeschichtet werden.
  7. Bestehende Mauern, die sanierungsbedürftig und verkehrstechnisch zu sichern sind, sollte nur in unbedingt notwendigen Bereichen standfest verputzt werden, so dass weiterhin Reptilien noch genug Fugen und Spalten finden können.

Positives und Negatives

Besonders positiv ist uns aufgefallen, dass es noch häufig „unordentliche Stellen“ gibt, die vielen Tierarten – insbesondere der Äskulapnatter – Unterschlupf, Rückzugsgebiete und Brutstätten bieten. Von Seiten der Klosterverwaltung besteht hier eine sehr große Akzeptanz und Toleranz. Um einem hier evtl. aufkeimenden Ordnungsdenken vorzugreifen, wurden der Klosterverwaltung zwei Ausstellungstafeln mit Erläuterungen zu den Lebensraumansprüchen der Äskulapnatter zur Verfügung gestellt; die Tafeln sollen im Foyer der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Negativ ist uns leider der neu angelegte Parkplatz im nördlichen Innenbereich aufgefallen; hier kommen Bodendecker (Cotonester) zum Einsatz, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht angebracht sind. Zudem wurden alle Mauern fugenlos verputzt sie sind damit für Tiere und Pflanzen unbrauchbar. Außerdem fällt der Gesamtkomplex innerhalb der Klosteranlage durch sein „steriles“ Erscheinungsbild auf. Positiv sind zumindest die Bemühungen zu bewerten, den Versiegelungsgrad zu minimieren.

Insgesamt sollten jedoch Baumaßnahmen in Grünbereichen des Klosters und im umschlossenen Bereich nicht mehr durchgeführt werden. Dadurch würde der Aktionsradius der Äskulapnatter (aber auch der Amphibien und anderer Wirbeltiere) noch weiter eingeschränkt werden. Außerdem leidet darunter unseres Erachtens die Gesamtoptik der historischen Substanz, die insgesamt, trotz starker touristischer Nutzung, allgemein als idyllisch bezeichnet werden kann. Nicht zuletzt aus diesem Aspekt heraus wird von uns der neu geschaffene Parkplatz als herausragend negativ bewertet (Zitat von Besuchern: “ Eine Gestaltung, die im Wohn- bzw. Siedlungsbereich sicherlich üblich, hier aber nicht angebracht ist“).

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen

Ziel aller hier vorgeschlagenen Maßnahmen soll sein:

Einen größtmöglichen Schutz der gefährdeten Arten zu gewährleisten und gleichzeitig der starken touristischen Nutzung Rechnung zu tragen.

Erreichen lässt sich dies ohne weiteren Aufwand durch die Festschreibung der derzeitigen Flächen-Nutzung; allerdings ohne die Berücksichtigung evtl. geplanter Bauvorhaben im Kloster, die damit nicht in Einklang zu bringen wären.


Egertsmühle

Ein Beispiel, dass ein Grundstück ordentlich und adrett wirken kann, und trotzdem viele „unaufgeräumte“ Ecken und Winkel beherbergt.

Die Egertsmühle von Familie Hulbert liegt im Talzug Kiedrich – Hausen, und niemand stört sich hier an den Äskulapnattern. Hinter dem Kaminholz oder am Pferdestall liegen sie zum Schlafen oder Sonnenbaden, und hier und da tauchen sie mal im Zimmer oder auf der Fensterbank auf… und weit und breit keine Panik.

Seltene Reaktion auf ein Tier, dem meist Begriffe wie „eklig“ oder „beißwütig“ anhaften.

Folgend sind einmal nur ein paar Fotos zu sehen, die den gemeinsamen Lebensraum von Mensch und Schlange zeigen und die zugehörige „Toleranz“ dokumentieren sollen.

Machen Sie es doch nach… diese geordnete Unordnung.

ein großer überdachter Holzstapel
überdachter Holzstapel
ein Haus mit wilden wachsendem Gras und gestapeltem Holz
eine sog. „unordentliche“ Ecke
ein Pferdestall mit Bruchsteinwänden und Schieferdach
Pferdestall
eine Trockenmauer aus großen Steinblöcken mit vielen Hohlräumen
Trockenmauer mit Hohlräumen
ein Steinhaufen mit einer Schubkarre davor
Steinhaufen
eine Äskulapnatter schlängelt sich an einer Hauswand aus Bruchstein entlang
Äskulapnatter sucht sich ihren Weg

Projekt Schlangenbad

Im laufenden Jahr (2000) werden im Gemeindegebiet Schlangenbad auf ausgesuchten Flächen bis zu 22 Eiablageplätze für Reptilien entstehen (geplant).

In Zusammenarbeit mit dem BUND, Gemeinde Schlangenbad, Untere Naturschutzbehörde und Revierförster Leichthammer werden entsprechende Flächen abgepflockt, mit Gras-Schnittgut, Mist u.ä. versehen und ja nach Bedarf auch beschildert.

Ausgesuchte Eiablageplätze werden in Zukunft u.a. durch den Biologen Malte Fuhrmann betreut bzw. untersucht.

Hierzu etwas aus der Presse (zum Vergrößern klicken):

Presseartikel über das Projekt
Äskulapnatter in Schlangenbad
„Brutkasten im Kompost“ Teil 1
„Brutkasten im Kompost“ Teil 2

Projekt Eltville / Rausch

Im Bereich der Gaststätte „In der Rausch“ bei Eltville existiert eine relativ starke Population der Äskulapnatter, die allerdings seit 1 – 2 Jahren einem starken Einbruch zu unterliegen scheint. Die Gründe sind nicht schlüssig zu beantworten, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ursachen in Baumaßnahmen zu suchen sind. Ehemals vorhandene Nebengebäude könnten, wie im Falle der Waldmühle, für die Äskulapnatter ein gutes Refugium mit Überwinterungsmöglichkeit dargestellt haben, – sind aber durch Bau- und Umbaumaßnahmen in ihrer Funktion entfallen. Dies geschah mit Sicherheit unbeabsichtigt, dennoch mit Negativbilanz für die Äskulapnatter.

Um diesen ungewollten Eingriff eventuell zu kompensieren, werden in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Eltville (Herrn Rippelbeck und Herrn Steiner) und der Gutenbergschule (Frau Oleschko und Frau Kümmerle) in nächster Nähe auf städtischen Flächen 2 Eiablageplätze nach vorheriger Entbuschung entstehen. Auch noch bestehende Trockenmauerbereiche werden auf Dauer in die Erhaltungsmaßnahmen integriert.


Aufforderung zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Folgendes Schreiben mit 3 Seiten Anlage ging im Juni 2001 an verschiedene Adressaten, vor allem an die Gemeinden im Verbreitungsgebiet der Äskulapnatter.

Geantwortet hierauf hat bis jetzt (Oktober 2003) lediglich die Gemeinde Schlangenbad. Sie führte umfangreiche Maßnahmen durch.

PDF-Icon Schreiben an die Gemeinden (PDF, 100 kB)

Planung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen
hier: Äskulapnatter

Die Äskulapnatter zählt mit nur vier voneinander isolierten Vorkommen in der Bundesrepublik Deutschland zu den seltensten Reptilienarten und gilt nach der aktuellen Roten Liste bundesweit als „vom Aussterben bedroht“. Zwei dieser Vorkommen liegen im südöstlichen Bayern und stellen die westlichsten Ausläufer eines geschlossenen Verbreitungsareals dar, völlig isoliert sind dagegen die beiden Vorkommen im Taunus (Hessen) und im Odenwald (Hessen, Baden-Württemberg).

Allein aufgrund dieser inselartigen Reliktverbreitung und der klimatisch ungünstigen Situation an der nördlichen Arealsgrenze besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein akutes Gefährdungsrisiko für diese – ursprünglich aus dem Mittelmeerraum stammende – Schlangenart. Die primäre Ursache dafür, dass die Schlange derzeitig vom Aussterben bedroht ist, ist jedoch die massive Lebensraumzerstörung, die u. a. charakterisiert wird durch:

  • Zersiedelung der Landschaft und damit Zerschneidung von Biotopen und Populationen, zwischen denen kein Austausch mehr besteht
  • Intensivierung der Landwirtschaft und Aufgabe der extensiven Nutzungsformen (z. B. Streuobstwiesen)
  • Ausräumung der Landschaft und damit fehlende Strukturen wie Steinhaufen, Feldmauern, Holzhaufen, Feldscheunen
  • Rekultivierung von Sekundärstandorten (Steinbrüche, Kies- und Tongruben, Schuttplätze)
  • weiter zunehmender Straßenverkehr
  • Zerstörung oder Nutzung der Eiablageplätze
  • Verbuschung von Brachen und Ruderalstandorten
  • Aufforstung von vegetationsarmen Trockenstandorten

Weiterhin ist für die kulturfolgenden Populationen die Gefährdung durch Hauskatzen zu nennen.

Um der Äskulapnatter auch langfristig ein Überleben an ihrer nördlichen Arealsgrenze in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, sind folgende Schutzmaßnahmen dringend erforderlich:

  • Ausweisung von Schutzgebieten in den Kernzonen der einzelnen Verbreitungsgebiete nach bayerischem Vorbild
  • Überwachung der Schutzverordnungen und Erstellen wirksamer PfIegepläne in bereits bestehenden Schutzgebieten
  • Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in traditionellen Kulturlandschaftsbiotopen wie Wiesen, Streuobstwiesen und Weinbergen als essentielle Frühjahrs- und Sommerlebensräume der Äskulapnatter
  • Erhaltung und Pflege naturnaher Laubmischwälder und strukturreicher Waldrandsysteme als potentielle Überwinterungsquartiere und Spätsommerhabitate
  • Erhaltung und Pflege linearer Biotopstrukturen, wie Bahndämme, Straßen und Wegränder als Ausbreitungsachsen bzw. Verbundsysteme zwischen verschiedenen Teilpopulationen innerhalb des Gesamtareals
  • Dauerhafte Sicherung bereits vorhandener und gezielte Neuanlage von Eiablageplätzen, um auch künftig eine erfolgreiche Reproduktion zu gewährleisten
  • Regionale Informations- und Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit über die Schutzwürdigkeit der Art
  • Kontinuierliche Kontrolle und wissenschaftliche Überwachung der Bestandsentwicklung in den jeweiligen Verbreitungsgebieten, um bei möglichen Veränderungen gezielt eingreifen zu können.

Anlass dieses Schreibens sind jedoch vor allem eine Fülle von Negativerfahrungen bezüglich der Bestandserhaltung und -sicherung von Vorkommen der Äskulapnatter bei verschiedenen Planungen und Eingriffsvorhaben. Trotz der umfangreichen naturschutzrechtlichen Regelungen findet die Art, die hier stellvertretend auch für viele andere Tierarten steht, oftmals keine oder zu wenig Berücksichtigung.

Da dies gerade in letzter Zeit bei einigen bekannten Verfahren (Neubaugebiet Eltville Ost, Niederwalluf Bahnhof, Wambach-Nord usw.) offensichtlich wurde, haben wir die nachfolgenden grundsätzlichen Bemerkungen aufgelistet.

Zu Verbreitung und Vorkommen im Bereich Rheingau-Taunus und Wiesbaden ist festzustellen:

  • ein Kartenwerk zu Fundorten und Verbreitung der Äskulapnatter (erstellt von Herrn Heimes) liegt vor.
  • ein ergänztes und aktualisiertes Kartenwerk (erstellt durch Naturschutzhaus in Zusammenarbeit mit Privatpersonen, und ortsansässigen Gruppen und Verbänden) ist als Anlage beigefügt.

Aus diesen Unterlagen ist zu ersehen, dass die Äskulapnatter im gekennzeichneten Verbreitungsgebiet (markiert) grundsätzlich fast flächendeckend vertreten ist. Es dürfte der Ausnahmefall sein, dass die Äskulapnatter in Teilen des Verbreitungsgebietes nicht vorkommt.

Bei den aufgezeigten Markierungen handelt es sich um punktuell relativ große Populationen, die Anzahl der Markierungen spiegeln allerdings nicht die Anzahl der Tiere wieder.

Auch bei den dargestellten Einzelfunden ist mit größeren Populationen zu rechnen, die nach derzeitigem Wissenstand möglicherweise noch nicht erkannt wurden, d. h. es ist mit Ergänzungen zu rechnen.

Bei allen Planungen im derzeit bekannten Verbreitungsgebiet muss also prinzipiell von Vorkommen der Äskulapnatter ausgegangen und diese somit berücksichtigt werden. Letztendlich ist immer zu prüfen, ob ein Vorkommen der Äskulapnatter ausgeschlossen ist und ob das Gebiet auch potentiell ohne Bedeutung für die Art ist.

Leider wurden in der Vergangenheit diese Prüfungen und die damit verbundenen Konsequenzen neben den o. g. Projekten auch bei den meisten B-Plänen, Forsteinrichtungsplanungen und selbst bei Einzelbaumaßnahmen (z. B. Gaststätte Rausch) versäumt oder übersehen. Auch die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wurden daher nicht durchgeführt.

Wir bitten daher bei künftigen Maßnahmen alle Beteiligten um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber artenschutzrechtlichen Belangen.

Bezüglich der Äskulapnatter sind – neben den o. g. Schutzmaßnahmen – auch die folgenden Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Vorkommen zu ergreifen:

  1. „Biotop-Korridore“ bei Bebauungsplänen einarbeiten. Die Durchlässigkeit gerade in Ortsrandlagen muss gewährleistet sein.
    Eine Ausgleichsfläche muss dafür nicht unbedingt am Bebauungsrand liegen. Bei vorausschauender Planung können auch Grünzüge mit Biotopelementen durch Bebauungen laufen, wenn dies angebracht ist.

    Vernetzungselemente sind z. B. mindestens 3-4 m breite Heckenstrukturen, die nicht genutzt (keine Unterbrechungen durch Spiel- und Bolzplätze o. ä.) und maximal extensiv gepflegt werden. Gerade diese Linienstrukturen werden als „Wanderweg mit Deckung“ ähnlich der Feldhecken, von vielen Tierarten angenommen (Kriechtiere, Vögel, Fledermäuse usw.). Die ist insbesondere dann wichtig, wenn die Bebauung einen Keil in der Landschaft darstellt.

    Es ist im jeweiligen Einzelfall die Fülle der Möglichkeiten zu überprüfen und etwas mehr Kreativität an den Tag zu legen, als dies bisher leider oft der Fall ist.
  2. Freistellen u. Freihalten von Trockenmauern, Instandsetzung nicht fugenlos, abschnittsweise restaurieren (Positivbeispiel: ehem. Gebückmauer Niederwalluf)
  3. Einrichtung von Eiablageplätzen mit Unterschlupf (Ast/Grasschnitthaufen, Steinschüttung, Kompost, Sägemehl, Holzstapel, Häckselgut, Totholzhaufen) Diese Strukturen dürfen von Mai bis Oktober nicht verändert werden!